Helfen Sie uns!
Helfen können wir nicht ohne Geld. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der Staat (die Länder) verpflichtet, 80 % der Kosten für staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstellen zu tragen; der nicht unerhebliche Rest muss aus Eigenmitteln der Träger finanziert werden; das bedeutet für donum vitae: aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Deshalb sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen, um die wir Sie herzlich bitten.
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durch Mitgliedschaft in unserem Verein; die Höhe des Beitrags bestimmen Sie selbst
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durch einmalige oder regelmäßige Spenden; als gemeinnütziger Verein sind wir berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen
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indem Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis für donum vitae werben.
Unterstützung und Mitgliedschaft: PDF-Formular (91 kB)
Herzlichen Dank im Voraus.
Spendenkonto:
Kreissparkasse Bersenbrück
IBAN: DE83265515400010001444
BIC: NOLADE21BIB
(Kto.-Nr.010 001 444, BLZ 265 515 40)
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