Helfen können wir nicht ohne Geld. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der Staat (die Länder) verpflichtet, 80 % der Kosten für staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstellen zu tragen; der nicht unerhebliche Rest muss aus Eigenmitteln der Träger finanziert werden; das bedeutet für donum vitae: aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Deshalb sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen, um die wir Sie herzlich bitten.
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