Finanzierung

Helfen können wir nicht ohne Geld. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der Staat (die Länder) verpflichtet, 80 % der Kosten für staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstellen zu tragen; der nicht unerhebliche Rest muss aus Eigenmitteln der Träger finanziert werden; das bedeutet für donum vitae: aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Deshalb sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen, um die wir Sie herzlich bitten.

Helfen können Sie:

Unterstützung und Mitgliedschaft: PDF-Formular



Bitte, helfen Sie uns, damit wir helfen können! Herzlichen Dank im Voraus.
Spendenkonto:
Kto.-Nr. 010 001 444
BLZ265 515 40, Kreissparkasse Bersenbrück